Die folgende Information wurde uns freundlicherweise von der
Stadtgemeinde Bad Vöslau zur Verfügung gestellt (siehe Veröffentlichung im "Stadt Anzeiger" 12/09, Seite 13).
Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes müssen seit 30.Juni 2008 alle Hunde mittels Mikrochip gekennzeichnet werden.
Welpen, die nach dem 30.Juni 2008 geboren werden, müssen daher spätestens mit einem Alter von drei Monate, jedenfalls vor der ersten Weitergabe gechippt werden.
Kennzeichnung und Meldung von Hunden, die vor dem 30.Juni 2008 geboren sind:
Zu diesem Zeitpunkt noch nicht mittels Mikrochip gekennzeichnete Hunde sind bis zum 31.Dezember 2009 zu kennzeichnen und zu melden. Bei bereits gekennzeichneten Hunden ist dafür Sorge zu tragen, dass diese bis spätestens 31.Dezember 2009 gemeldet werden.
Jeder Halter von Hunden ist verpflichtet, sein Tier innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, der Einreise nach Österreich oder der Weitergabe zu melden. Die Eingabe der Meldung folgt ab sofort: im Auftrag des Halters durch den Tierarzt, der die Kennzeichnung oder Impfung vornimmt; zusätzliche Möglichkeit: ab Jänner 201O: nach Meldung der Daten durch den Halter an die Behörde durch diese (Gebühren und Abgaben im Ausmaß von 19,70 € werden eingehoben); ab Sommer 201O: über ein elektronisches Portal vom Halter selbst (mittels eines qualifizierten Zertifikates; z.B. Bürgerkarte); bei Bedarf auch durch sonstige Meldestellen, die von der Behörde dazu ermächtigt werden.
Daten des Halters: Name, Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises, Zustelladresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Datum der Aufnahme der Haltung, Datum der Abgabe und neuer Halter oder der Tod des Tieres.
Tierbezogene Daten: Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum (zumindest Jahr), Chipnummer, Geburtsland.
Mit dieser Kennzeichnung soll es möglich sein, herrenlos aufgefundene Hunde rasch zu identifizieren und deren Besitzer ausfindig zu machen.
Der etwa reiskorngroße Mikrochip, auf dem eine 15-stellige Identifikationsnummer gespeichert ist, wird dem Tier von einem Tierarzt injiziert. Der Eingriff ist nicht schmerzhafter als eine Impfung. Mit Hilfe eines Lesegeräts wird der Mikrochip durch elektromagnetische Wellen aktiviert, und es kann so die Chipnummer, ein weltweit nur einmal vergebener Identifikationscode, einfach abgelesen und der Tierbesitzer über die registrierten Daten gefunden werden.
letzte Änderung: 17.05.2012
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